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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81   

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https://dejure.org/1984,200
BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81 (https://dejure.org/1984,200)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.1984 - 4 C 31.81 (https://dejure.org/1984,200)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 1984 - 4 C 31.81 (https://dejure.org/1984,200)
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Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel

Zwangsvollstreckung, Angabe der voraussichtlichen Kosten, Überschreitung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erstattung - Ersatzvornahme - Kosten - Überschreitung - Androhungsbescheid - Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    VwVG § 10, § 13 Abs. 4 S. 1, S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2591
  • NVwZ 1984, 793 (Ls.)
  • VBlBW 1985, 15
  • DVBl 1984, 1172
  • DÖV 1984, 887
  • BauR 1985, 183
  • BauR 1985, 184
 
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Wird zitiert von ... (144)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.01.1976 - IV C 25.74

    Ersatzvornahme - Zahlungsanspruch - Vollziehbarkeit der Verfügung

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81
    Der unmittelbare Regelungsgehalt dieser Vorschrift besteht darin, die Bindung an den im Voranschlag angegebenen Kostenbetrag auszuschließen (Urteil des Senats vom 16. Januar 1976 - BVerwG 4 C 25.74 - Buchholz 345 § 10 VwVG Nr. 1).

    Sie tut etwas, was zwar nicht rechtlich, aber "wirtschaftlich einer Auftragserteilung im Namen des Betroffenen entspricht" (Urteil des Senats vom 16. Januar 1976 - BVerwG 4 C 25.74 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.1979 - XI A 1550/78
    Auszug aus BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81
    Ein etwaiges Vertrauen auf Einhaltung oder jedenfalls auf nicht wesentliche Überschreitung der Kostenveranschlagung ist - wie das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht schutzwürdig (ebenso für das nordrhein-westfälische Verwaltungs-Vollstreckungsrecht, OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. April 1979 - XI A 1550/78 - BRS 35 Nr. 220).
  • VG Freiburg, 15.04.1975 - VI 161/73
    Auszug aus BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81
    Eine die Kosten erheblich unterschätzende vorläufige Veranschlagung ist auch nicht mit dem Fehlen einer vorläufigen Veranschlagung der Kosten in der Androhung gleichzusetzen (so allerdings das Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 15. April 1975 - VI 161/73 - NJW 1976, 1366 [1367]).
  • BVerwG, 23.06.1975 - VII C 45.73

    Zulassung der Revision - Grundsätzlichkeit - Hilfsbegründung des Berufungsurteils

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81
    Eine Bindung des Revisionsgerichts besteht ausnahmsweise zwar nicht, wenn die Vorinstanz die Revision offensichtlich rechtswidrig zugelassen hat, z.B. weil die Frage, wegen der die Revision zugelassen worden ist, ausschließlich irrevisibles Recht betrifft (BVerwG, Beschluß vom 24. November 1961 - BVerwG 2 C 5.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 20; Beschluß vom 26. März 1963 - BVerwG 8 C 12.63 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 41; Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 C 45.73 - BVerwGE 48, 372 [374]).
  • BVerwG, 26.03.1963 - VIII C 12.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81
    Eine Bindung des Revisionsgerichts besteht ausnahmsweise zwar nicht, wenn die Vorinstanz die Revision offensichtlich rechtswidrig zugelassen hat, z.B. weil die Frage, wegen der die Revision zugelassen worden ist, ausschließlich irrevisibles Recht betrifft (BVerwG, Beschluß vom 24. November 1961 - BVerwG 2 C 5.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 20; Beschluß vom 26. März 1963 - BVerwG 8 C 12.63 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 41; Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 C 45.73 - BVerwGE 48, 372 [374]).
  • BVerwG, 24.11.1961 - II C 5.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81
    Eine Bindung des Revisionsgerichts besteht ausnahmsweise zwar nicht, wenn die Vorinstanz die Revision offensichtlich rechtswidrig zugelassen hat, z.B. weil die Frage, wegen der die Revision zugelassen worden ist, ausschließlich irrevisibles Recht betrifft (BVerwG, Beschluß vom 24. November 1961 - BVerwG 2 C 5.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 20; Beschluß vom 26. März 1963 - BVerwG 8 C 12.63 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 41; Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 C 45.73 - BVerwGE 48, 372 [374]).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Dem entspricht, dass unabdingbare Grundlage einer rechtmäßigen Verwaltungsvollstreckung allein die Wirksamkeit, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung ist (stRspr, BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 1998 - 1 BvR 831/89 - NVwZ 1999, 290 ; Urteil vom 13. April 1984 - BVerwG 4 C 31.81 - Buchholz 345 § 10 VwVG Nr. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 512/19

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung

    Unabdingbare Grundlage einer rechtmäßigen Verwaltungsvollstreckung ist allein die Wirksamkeit, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.12.1998 - 1 BvR 831/89 - NVwZ 1999, 290 [dort zum Versammlungsrecht]; BVerwG, Beschl. v. 21.04.2015 - 7 B 8.14 - juris; Urt. v. 25.09.2008 - 7 C 5.08 - VBlBW 2009, 55, und v. 13.04.1984 - 4 C 31.81 - NJW 1984, 2591; Senat, Urt. v. 20.03.1986 - 1 S 2654/85 - VBlBW 1986, 299; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.03.1984 - 14 S 2640/83 -VBlBW 1984, 517; NdsOVG, Urt. v. 28.10.2015 - 7 LB 80.14 - NdsVBl 2016, 149; OVG NRW, Beschl. v. 19.12.2012 - 12 B 1339/12 - juris; OVG Schl.-Holst., Urt. v. 27.04.2006 - 4 LB 23/04 - NordÖR 2006, 204; OVG M.-V., Urt. v. 17.09.2003 - 3 L 196/99 - juris; eingehend zur Notwendigkeit der Entkoppelung des Vollstreckungsverfahrens von der materiellen Rechtslage Poscher, in: Bruns u.a. [Hrsg.], Festschrift für Rolf Stürner zum 70. Geburtstag, Band II, 2013, S. 1941 ; Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht, 5. Aufl., Rn. 540 f.; Schenke/Baumeister, NVwZ 1993, 1 ; Würtenberger/Heckmann, Polizeirecht in Bad.-Württ., 6. Aufl. Rn. 911 und Würtenberger/Heckmann/Tanneberger, Polizeirecht in Bad.-Württ., 7. Aufl., § 8 Rn. 20).
  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

    Das entspricht ganz einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung und auch überwiegender Meinung in der Literatur (vgl. nur BVerwG, NJW 1984, S. 2591 [2592]: "Tragender Grundsatz des Verwaltungs-Vollstreckungsrechts ist, wie das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, daß die Wirksamkeit und nicht die Rechtmäßigkeit vorausgegangener Verwaltungsakte Bedingung für die Rechtmäßigkeit der folgenden Akte und letztlich der Anwendung des Zwangsmittels ist." Ferner VGH Baden-Württemberg, ESVGH 36, 217 [222 ff.]; Rachor, in: Lisken/Denninger [Hrsg.], Handbuch des Polizeirechts, 2. Aufl., 1996, Absch. F Rn. 474; Schenke/Baumeister, NVwZ 1993, S. 1 [2 f.]).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82   

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https://dejure.org/1984,560
BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82 (https://dejure.org/1984,560)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1984 - 5 C 73.82 (https://dejure.org/1984,560)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1984 - 5 C 73.82 (https://dejure.org/1984,560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg - Einsichtsrecht - Allgemeine Weisungen - Berechtigtes Interesse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 69, 278
  • NJW 1984, 2590
  • NVwZ 1984, 793 (Ls.)
  • DVBl 1984, 1078
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.08.1968 - IV C 235.65

    Genehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses - Anspruch auf Aushändigung

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82
    Unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 23. August 1968 (BVerwGE 30, 154) hat es weiter ausgeführt, daß allerdings ein berechtigtes Interesse bestehen könne, auch außerhalb eines Verwaltungsverfahrens in verwaltungsbehördliche Akten und Unterlagen Einsicht zu nehmen; ob (unter dieser Voraussetzung) die Einsicht zu gewähren sei, entscheide die Behörde grundsätzlich nach pflichtgemäßem Ermessen.
  • BVerwG, 11.07.1958 - VII C 98.57
    Auszug aus BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82
    Anspruchsteller waren vielmehr Personen, die zu der Behörde, um deren Akten es ging, in einer konkreten Rechtsbeziehung gestanden hatten oder sogar noch standen; und die fraglichen Akten hatten einen Bezug zu dieser Rechtsbeziehung (z.B. BVerwGE 7, 153: Prüfungsakten; BVerwGE 12, 296 und 67, 300: im Zusammenhang mit der Besetzung einer Stelle entstandene Akten; BVerwGE 31, 301: Akten des Verfassungsschutzes).
  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82
    Anspruchsteller waren vielmehr Personen, die zu der Behörde, um deren Akten es ging, in einer konkreten Rechtsbeziehung gestanden hatten oder sogar noch standen; und die fraglichen Akten hatten einen Bezug zu dieser Rechtsbeziehung (z.B. BVerwGE 7, 153: Prüfungsakten; BVerwGE 12, 296 und 67, 300: im Zusammenhang mit der Besetzung einer Stelle entstandene Akten; BVerwGE 31, 301: Akten des Verfassungsschutzes).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82
    Bei seinen Darlegungen hierzu unter Hinweis auf Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluß vom 20. Dezember 1979 (BVerfGE 53, 30 [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77]), daß der Grundrechtsschutz weitgehend auch durch die Gestaltung des Verfahrens zu leisten ist und daß die Grundrechte demgemäß nicht nur das gesamte materielle, sondern auch das Verfahrensrecht beinflussen, soweit dieses für den effektiven Rechtsschutz von Bedeutung ist, übersieht der Kläger, daß diese Erwägungen für den im Einzelfall potentiell materiell Berechtigten, also im Bereich der Sozialhilfe für einen konkreten Hilfesuchenden Bedeutung haben, der für die Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs Rechtsschutz sucht.
  • BVerwG, 30.06.1961 - II C 177.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82
    Anspruchsteller waren vielmehr Personen, die zu der Behörde, um deren Akten es ging, in einer konkreten Rechtsbeziehung gestanden hatten oder sogar noch standen; und die fraglichen Akten hatten einen Bezug zu dieser Rechtsbeziehung (z.B. BVerwGE 7, 153: Prüfungsakten; BVerwGE 12, 296 und 67, 300: im Zusammenhang mit der Besetzung einer Stelle entstandene Akten; BVerwGE 31, 301: Akten des Verfassungsschutzes).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82
    Im Urteil vom 16. September 1980 (BVerwGE 61, 15 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 52/75]) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß nach dem Bundesrecht ein allgemeines Recht auf Akten einsieht außerhalb eines Verwaltungsverfahrens nicht bestehe.
  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 73.82
    Anspruchsteller waren vielmehr Personen, die zu der Behörde, um deren Akten es ging, in einer konkreten Rechtsbeziehung gestanden hatten oder sogar noch standen; und die fraglichen Akten hatten einen Bezug zu dieser Rechtsbeziehung (z.B. BVerwGE 7, 153: Prüfungsakten; BVerwGE 12, 296 und 67, 300: im Zusammenhang mit der Besetzung einer Stelle entstandene Akten; BVerwGE 31, 301: Akten des Verfassungsschutzes).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2005 - 21 E 1487/04

    Einsicht in Jugendamtsakte

    - vgl. Urteile vom 23.8.1968 - IV C 235.65 -, BVerwGE 30, 154 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 10 = DÖV 1968, 836, vom 16.9.1980 - 1 C 52.75 -, BVerwGE 61, 15 = Buchholz 431.0 Rechtsanwälte Nr. 1 = DÖV 1981, 221 = NJW 1981, 535, vom 5.6.1984 - 5 C 73.82 -, BVerwGE 69, 278 = Buchholz 316 § 29 VwVfG Nr. 6 = DVBl. 1984, 1078 = NJW 1984, 2590, und vom 18.10.1984 - 7 C 10.81 -, Buchholz 442.061 § 8 FAG Nr. 2 = NJW 1985, 1234 -.
  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

    aa) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind solche unmittelbar aus der Verfassung abzuleitenden Ansprüche bereits für denkbar gehalten, gleichwohl aber als im konkreten Einzelfall nicht begründet beurteilt worden (vgl. Urteile vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - BVerwGE 61, 15 sowie - BVerwG 1 C 98.79 - BVerwGE 61, 40, vom 5. Juni 1984 - BVerwG 5 C 73.82 - BVerwGE 69, 278 und vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - BVerwGE 84, 375); jedenfalls dann, wenn eine begehrte und einer Behörde mögliche Auskunfts- bzw. Informationsleistung zum Schutz des grundrechtlich gesicherten Freiheitsraumes des jeweiligen Grundrechtsträgers unerlässlich ist (Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 52.75 - a.a.O. S. 19), kann an dessen berechtigtem Interesse an einer solchen behördlichen Leistung kein beachtlicher Zweifel bestehen.
  • BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14

    Kartellverwaltungsverfahren: Außergesetzliches Akteneinsichtsrecht eines am

    Ob unter diesen Voraussetzungen eine Akteneinsicht zu gewähren ist, hat die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 40 VwVfG) zu entscheiden (st. Rspr., BVerwGE 69, 278, 279 f.; BVerwGE 61, 15, 22 f.; BVerwGE 30, 154, 159 f.; BeckOK-Herrmann, VwVfG, Stand 1.4.2015, § 29, Rn. 7; Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl., § 29, Rn. 18; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 15. Aufl., § 29, Rn. 10; aA Palm, Akteneinsicht im öffentlichen Recht, 2002, S. 117 sowie Partsch, Die Freiheit des Zugangs zu Verwaltungsinformationen, 2002, S. 148).

    Die Annahme eines solchen Interesses ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen der Antragsteller zu der Behörde in einer konkreten Rechtsbeziehung steht und die fraglichen Akten einen Bezug zu dieser Rechtsbeziehung haben (BVerwGE 30, 154, 160; BVerwGE 61, 15, 22 f.; unklar BVerwGE 69, 278, 280).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.04.1984 - 7 B 20.83   

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https://dejure.org/1984,789
BVerwG, 13.04.1984 - 7 B 20.83 (https://dejure.org/1984,789)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.1984 - 7 B 20.83 (https://dejure.org/1984,789)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 1984 - 7 B 20.83 (https://dejure.org/1984,789)
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Südafrika-Politik der Bundesregierung

§ 1004 BGB analog, 'Recht zum Gegenschlag'

Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2591
  • NJW 1985, 721
  • MDR 1984, 783
  • NVwZ 1984, 793 (Ls.)
  • VersR 1985, 73
  • DÖV 1983, 940
  • DÖV 1984, 940
  • afp 1984, 251
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1982 - 20 A 2202/81
    Auszug aus BVerwG, 13.04.1984 - 7 B 20.83
    Sie hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg (Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 8. Dezember 1982, NJW 1983, 2402).
  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 251/80

    Rechtmäßigkeit des Abdrucks rufschädigender Äußerungen - Begründetheit einer

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1984 - 7 B 20.83
    Das Berufungsgericht unterscheidet entsprechend der straf- und zivilrechtlichen Tradition (vgl. hierzu Wenzel, NJW 1968, 2353), an die auch das Presserecht anknüpft (vgl. Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 1978, S. 116 ff. und 233 ff.), zwischen Tatsachenbehauptungen einerseits, Werturteilen und Meinungsäußerungen andererseits; es geht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 22. Juni. 1982, NJW 1982, 2246) davon aus, daß diese Unterscheidung für die Klageansprüche von Bedeutung ist, weil die Voraussetzungen von Widerrufs- oder Unterlassungsansprüchen unterschiedlich sind je nachdem, ob es um eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil geht.
  • BVerwG, 13.03.1991 - 7 B 99.90

    Jugendsekte - Osho-Rajneesh - Art. 4 GG, Eingriffsrechtfertigung durch Art. 65

    Da das Äußerungsrecht der Bundesregierung, wie in der Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 40, 287 [292 f. ]; 57, 1 [7 f. ] sowie Senatsbeschluß vom 13. April 1984 - BVerwG 7 B 20.83 - Buchholz 11 Art. 5 GG Nr. 65) seit langem anerkannt ist, neben der Abgabe genereller Meinungsäußerungen die Möglichkeit öffentlicher Individualkritik umfaßt, ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auch dazu berechtigt, das Verhalten einzelner Grundrechtsträger als gefährlich zu bewerten.
  • BVerwG, 27.03.1996 - 8 B 33.96

    Widerruf ehrverletzender amtlicher Äußerungen durch einen Bürgermeister

    Der daraus gezogene Schluß des Berufungsgerichts, das Schwergewicht der im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehenden Äußerungen liege nicht im Bereich der Bewertung und Meinungsäußerung, sondern in der unwahren Schilderung tatsächlicher Vorgänge, hält sich im Rahmen der dem Tatrichter obliegenden Tatsachenwürdigung (vgl. auch Beschluß vom 13. April 1984 - BVerwG 7 B 20.83 - Buchholz 11 Art. 5 GG Nr. 65 S. 5 ).

    Das gilt insbesondere für die Frage, wo die Grenzen einer zulässigen politischen Meinungsäußerung und des Rechts zum angemessenen "Gegenschlag" auf Angriffe von Bürgern im Rahmen politischer Auseinandersetzungen jeweils zu ziehen sind (vgl. insoweit auch Beschluß vom 13. April 1984 - BVerwG 7 B 20.83 - Buchholz 11 Art. 5 GG Nr. 65 S. 5 ).

  • BGH, 06.10.1987 - VI ZR 155/86

    Bestimmung des Unterhaltsschadens; Erweiterung des Revisionsantrages

    Dies wird durchweg höher liegen als die Unterhaltssätze, die sich in der familiengerichtlichen Rechtsprechung herausgebildet und in der sog. Düsseldorfer Tabelle (NJW 1984, 2330; s. hierzu auch NJW 1987, 370) oder vergleichbaren Tabellenwerken (vgl. NJW 1985, 721 ff.) ihren Niederschlag gefunden haben.
  • VG Bremen, 23.09.2010 - 2 K 582/10

    Verletzende Äußerung durch Pressesprecher eines Senators

    Einer Regierung steht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das "Recht zum Gegenschlag" zu (BVerwG, Beschluss vom 13.08.1984 - 7 B 20.83 in DÖV 1984, 940, 941).

    Dieses beruht letztlich auf den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Güterabwägung (BVerwG, Beschluss vom 13.08.1984 - 7 B 20.83, a.a.O).

    Dazu gehört insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerwG, Beschluss vom 13.08.1984 - 7 B 20.83, a.a.O).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.1984 - 20 B 1361/84
    BVerwG, Beschl. v. 13.4.1984 - 7 B 20.83 - Senatsurt. v. 8.12.1982 - 20 A 2202/81 -, NJW 1983, 2402.

    Herzog in Maunz/Dürig/Herzog, aaO, Rdn. 108, der Art. 65 S. 1 u. 2 GG eine Garantie der freien Rede für die Mitglieder der Bundesregierung entnimmt; vgl. ferner BVerwG, Beschl. v. 13.4.1984 - 7 B 20.83 -.

  • OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 U 117/22

    Rechtsstellung des pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmers; Auslegung der

    Wenn nämlich bei keinem der Beteiligten ein Missverständnis vorliegt, ist es nicht zu rechtfertigen, eine andere rechtliche Regelung als die wirklich gewollte zur Geltung zu bringen, dies selbst dann nicht, wenn die Erklärung diesen Willen nicht oder nicht genau wiedergibt (Münchener Kommentar BGB § 133 Rn. 15; BGH NJW 1985, 721).
  • VG Stuttgart, 09.07.2004 - 18 K 1474/04

    Tatsachenbehauptungen im Verfassungsschutzbericht

    35 Einer Regierung steht grundsätzlich das Recht zur politischen Meinungsäußerung als ureigenes verfassungsmäßiges Recht gegenüber jedem zu, der sich an der politischen Auseinandersetzung beteiligt, ohne dass hierfür eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung erforderlich wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.04.1984 - 7 B 20/83 -, NJW 1984, 2591; VGH Baden-Württ., Urteil vom 29.08.1988 - 1 S 1233/86 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1985 - 14 S 942/85

    Abwehranspruch gegen abwertende Äußerungen von Hoheitsträgern

    Diese Überlegungen sind auf den öffentlich rechtlichen Unterlassungsanspruch übertragbar (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13.04.1984, NJW 1984, 2591 ; OVG Münster, Urteil vom 08.12.1982, NJW 1983, 2402).
  • VG Berlin, 06.07.2006 - 27 A 236.04

    Rechtswidrige Aussagen der KJM in Bezug auf die FSF

    Zwar dient die Äußerung der Erläuterung des - nicht mehr streitgegenständlichen - Werturteils, die FSF habe die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschritten, das für sich genommen den Beurteilungskategorien für die Rechtmäßigkeit von Tatsachenbehauptungen (wahr - unwahr) nicht unterzogen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. April 1984 - 7 B 20.83 - Buchholz 11 Art. 5 GG Nr. 65).
  • BVerwG, 26.06.1997 - 8 B 102.97

    Angriffe auf die materielle Rechtsauffassung der Vorinstanz im Rahmen der

    Das trifft insbesondere auch für die Frage zu, wo die Grenzen einer zulässigen politischen Meinungsäußerung und des Rechts zum angemessenen "Gegenschlag" auf Angriffe von Bürgern im Rahmen politischer Auseinandersetzungen jeweils zu ziehen sind (vgl. insoweit auch Beschluß vom 13. April 1984 - BVerwG 7 B 20.83 - Buchholz 11 Art. 5 GG Nr. 65 S. 5 ).
  • VGH Hessen, 26.04.1989 - 6 TG 748/89

    Zum öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch einer Körperschaft des

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1988 - 1 S 3235/87

    Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebotes und Sachlichkeitsgebotes bei

  • VG Düsseldorf, 10.08.2009 - 22 L 511/09

    Antrag der Bürgerbewegung pro Köln e.V. auf Unterlassung einer Äußerung von

  • BVerwG, 19.03.1992 - 1 B 131.91

    Unwahre und damit rechtswidrige Behauptung der Polizei in einem Polizeibericht -

  • OVG Sachsen, 02.05.2001 - 2 BS 346/00
  • VG Düsseldorf, 17.08.1999 - 1 L 1883/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Kritisierung einer Partei auf lokaler Ebene

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 38.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3316
BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 38.81 (https://dejure.org/1984,3316)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1984 - 4 C 38.81 (https://dejure.org/1984,3316)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1984 - 4 C 38.81 (https://dejure.org/1984,3316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fernstraßen - Grunddienstbarkeit - Enteignung - Notwendigkeit - Bergschadenverzicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 793
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 52/75

    Bergschaden an Verkehrsanlagen Bergschadenverzicht

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 38.81
    Demgemäß hat das Berufungsgericht zutreffend darauf abgestellt, ob der Bergschadenverzicht, der mit dem hier vereinbarten Inhalt zulässig ist (vgl. BGHZ 69, 73 und RGZ 130, 350), solchermaßen Auswirkungen auf das Vorhaben der Klägerin hat, daß damit der Bau oder der Betrieb der Straße in stärkerem Maße als ohne den Verzicht gefährdet würde.
  • BGH, 25.11.1953 - V ZB 15/53

    Preußisches Allgemeines Berggesetz

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 38.81
    Dies ist eine Frage der Auslegung und Anwendung des § 153 ABG, der im Zeitpunkt der Vereinbarung des Bergschadenverzichts als Landesrecht gegolten hat (vgl. BGHZ 11, 104; vgl. ferner Beschluß des 1. Senats vom 28. Juni 195 - BVerwG 1 B 86.54 -).
  • BVerwG, 28.06.1955 - I B 86.54

    Zuständigkeit des Bergamtes als Sonderpolizeibehörde für die polizeiliche

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 38.81
    Dies ist eine Frage der Auslegung und Anwendung des § 153 ABG, der im Zeitpunkt der Vereinbarung des Bergschadenverzichts als Landesrecht gegolten hat (vgl. BGHZ 11, 104; vgl. ferner Beschluß des 1. Senats vom 28. Juni 195 - BVerwG 1 B 86.54 -).
  • RG, 25.11.1930 - V B 16/30

    Ist die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 38.81
    Demgemäß hat das Berufungsgericht zutreffend darauf abgestellt, ob der Bergschadenverzicht, der mit dem hier vereinbarten Inhalt zulässig ist (vgl. BGHZ 69, 73 und RGZ 130, 350), solchermaßen Auswirkungen auf das Vorhaben der Klägerin hat, daß damit der Bau oder der Betrieb der Straße in stärkerem Maße als ohne den Verzicht gefährdet würde.
  • BVerwG, 15.11.1962 - I C 89.62

    Planfeststellungsbeschluss zur Verbreiterung der Ortsdurchfahrt einer

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 38.81
    Zwar ist der Träger der Straßenbaulast nicht unmittelbar zu enteignenden Eingriffen ermächtigt; er hat jedoch einen Anspruch gegen die Enteignungsbehörde, daß sie auf seinen Antrag hin tätig wird, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind (BVerwG, Beschluß vom 15. November 1962 - BVerwG 1 C 89.62 - Verkehrsblatt 1963, 220; Marschall/Schroeter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz, 4. Aufl. § 19 Rdnr. 2.1).
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